Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von: a) Hotelzimmern zur Beherbergung an Individualgäste und Reisegruppen, b) Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketts, Seminaren, Tagungen etc. (Veranstaltungskunden) sowie für alle damit zusammenhängenden für den Kunden (Individualgäste, Reisegruppen und Veranstaltungskunden) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2.
Die Unter- oder Weitervermietung a) bei Individualgästen und Reisegruppen der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bzw. b) bei Veranstaltungskunden der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben, auch wenn das Hotel ihnen nicht gesondert widerspricht, keine Gültigkeit, es sei denn, das Hotel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
II. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Kunden zustande.
2.
Vertragspartner sind Hotel und Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Hotel zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Veranstaltungskunden sind verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5.
Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten und von dem Hotel schriftlich zugesagten Zimmer bzw. Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- bzw. Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste bzw. in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Größe der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, der Leistungen des Hotels, der Aufenthalts- bzw. Tagungsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5.
Preisauszeichnungen und Preisvereinbarungen gelten in Euro. Werden andere Währungen genannt, dient dies ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
6.
Gastrechnungen sind sofort, bar und netto Kasse zu zahlen. Gast-Konten werden wöchentlich zahlbar. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Das Hotel ist ferner berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines Höheren Verzugsschadens vorbehalten.
7.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit – ggf. unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen – eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Gegenforderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
IX. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Eine Stornierung muss immer in schriftlicher Form an das Hotel gerichtet werden.
1.
Individualgäste und Reisegruppen bis 4 Personen (vgl. Ziffer I.1.a) Stornierung bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei.
a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne diese ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
b) Ist zwischen Hotel und Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Liegt kein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, erlischt das Rücktrittsrecht des Kunden, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
c) Nimmt der Kunde Zimmer nicht in Anspruch, hat das Hotel die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
d) Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden, vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 70% für Halb- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstehende Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
2.
Gruppenarrangements (ab 5 Personen ), Tagungen und Bankettveranstaltungen (vgl. Ziffer I.1.a) a) Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung gelten für Abbestellung oder Umbestellung folgende Konditionen: Bis 31 Tage vor Ankunft ist eine Stornierung kostenfrei. Ab 30 Tage vor Ankunft: 50% des Preises der vereinbarten Logisnächte Ab 10 Tage vor Ankunft: 75% des Preises der vereinbarten Logisnächte Ab 09 Tage vor Ankunft: 90% des Preises der vereinbarten Logisnächte. b) Bei Rücktritt des Veranstalters ab 30 Tage vor Veranstaltung ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. c) Tritt der Veranstalter erst 7 Tage oder später vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis 70 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen. d) Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel ( Menüpreis ./. Bankett) x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. e) Ersparte Aufwendungen nach b) und c) sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines Höheren Schadens vorbehalten.
X. Rücktritt des Hotels
1.
Ist ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart, kann das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits von diesem Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nach Verstreichen einer vom Hotel angesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.
Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer bzw. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder ihres Zwecks, gebucht werden; • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung bzw. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; • ein Verstoß gegen Ziffer I.2. vorliegt.
4.
Das Hotel hat dem Kunden die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich anzuzeigen.
5.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels vor.
XI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Zimmer
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung; der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1.
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Im nicht leistungstypischen Bereich ist diese Haftung auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis höchstens Euro 3.000,–, sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu Euro 760,–. Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von Euro 3.000,– im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
3.
Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.
Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kfz und deren Inhalt haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.
Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
VIII. Besondere Bedingungen für Bankettveranstaltungen
1.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit a) Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels. b) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um max. 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% der Abrechnung zugrunde gelegt. c) Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl
b
erechnet. d) Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen. e) Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
2.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse a) Hat das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. b) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Benutzung des hoteleigenen Stromnetzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. c) Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
3.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen a) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. b) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. c) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete erheben. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Eines Höheren Schadens vorbehalten.
4.
Haftung des Veranstalters für Schäden a) Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
IX. Schlussbestimmungen
1.
Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden (Hotelgast oder Veranstalter) sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels bzw. der Betreibergesellschaft.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Deutschland.
4.
Es gilt Deutschlandisches Recht.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.